0 % MwSt. für Photovoltaik – Voraussetzungen
Seit dem 01.01.2023 gilt für die Lieferung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Privatkunden zahlen bei uns deshalb 0 % Mehrwertsteuer.
Voraussetzungen
- Sie sind Betreiber der Photovoltaikanlage.
- Die Anlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert – oder die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister (MaStR) beträgt nicht mehr als 30 kWp bzw. wird diese nicht überschreiten.
- Begünstigt sind Solarmodule, Wechselrichter, Stromspeicher und wesentliche Komponenten wie Unterkonstruktion und Zubehör der Anlage.
Mit dem Kauf bestätigen Sie uns, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Gewerbekunden
Für Gewerbekunden weisen wir die Preise zzgl. 19 % MwSt. aus. Über den Schalter „zzgl. 19 % für Gewerbekunden“ auf den Produktseiten sehen Sie die entsprechenden Preise. Bei Geschäftskunden behalten wir uns vor, die MwSt. in Höhe von 19 % nachzufordern.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter info@energyofsun.de oder telefonisch unter 0151 5905 6423.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung.